Selbstverteidigungs-Waffen

 

Selbstverteidigungsswaffen

 

Was sind sogenannte Selbstverteidigungs-waffen? Im Prinzip kann alles eine Waffe sein. Wenn man angegriffen wird und es liegt beispielsweise eine Latte herum, die man sich greift und den Angreifer damit schlägt, dann wäre das in dem Moment auch eine Selbstverteidigungswaffe. Aber wirklich nur, wenn man sich damit gegen den Angreifer verteidigt. Würde man diese Latte zum schlagen benutzen, ohne dass man sich und sein Leben damit verteidigen müsste, so wäre es einfach nur eine Waffe. Die beste Selbstverteidigung ist allerdings immer noch die Flucht und nur, wenn es gar nicht anders geht, sollte man zur Notwehr übergehen.

 

Als klassische Selbstverteidigungswaffen kennt man Abwehrsprays. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Als Pfefferspray - das sehr viel effektiver ist als ein Gasspray - als Cs-Gas-Spray oder CN-Gas-Spray. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass man Pfefferspray und CS- oder CN-Gas-Spray eigentlich gar nicht einsetzen darf, außer gegen ein "wildes" Tier, das einen angreift. Man darf dieses Spray auch nur zum Zwecke der Selbstverteidigung gegen Tiere mit sich führen. Falls man jedoch um sein Leben fürchten muss und man hat z.B. zufällig ein CS-Gas-Spray dabei, dann wird man dies auch einsetzen dürfen. Die Handhabung wird bei den Gassprays etwas lockerer gehandhabt als bei Pfeffersprays.

 

Dann kennt man den Elektroschocker oder auch Elektroimpulsgerät. In Filmen im TV sieht man wie lapidar diese eingesetzt werden, um jemanden für einige Sekunden oder gar Minuten außer Gefecht zu setzen. Aber so ungefährlich, wie es im Fernsehen erscheint, sind diese Elektroschocker nicht. Daher ist es verboten einen Elektroschocker oder ein Elektroimpulsgerät mit sich zu führen. Selbst der Erwerb dieser Geräte ist schon verboten. Der Besitz eines Elektroschockers ist nur noch erlaubt, wenn das Gerät nachweislich vor dem 31.12.2010 angeschafft wurde. Aber mitnehmen oder gar benutzen dürfen Sie den Elektroschocker trotzdem nicht mehr.

 

Man würde eine Schreckschusswaffe wohl eher als Frauen-verteidigungsgerät bezeichnen. Es passt in die Handtasche, macht lauten Krach (um Passanten auf die bedrohliche Situation aufmerksam zu machen) und man verschießt damit Reizgas, um sich - natürlich in Notwehr! - den Angreifer vom Hals zu halten. Aber sogar das mitführen einer Schreckschusswaffe ist nicht mehr so ohne weiteres drin. Man benötigt seit dem 1. April 2003 einen kleinen Waffenschein, um eine Schreckschusswaffe mit sich führen zu dürfen. Hierbei haben Sie dann aber den Vorteil, dass dies nicht geahndet wird, wenn Sie angegriffen werden und die Waffe zur Verteidigung abfeuern (anders als bei den Pfeffer- und Gassprays).

 

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