Selbstverteidigungs-Waffen |
Schreckschusswaffen
Unter Schreckschusswaffen versteht
man im allgemeinen Nachbauten von echten Pistolen und Revolver, die teilweise
1:1 nachgebaut werden und ein Unterschied selbst für Experten schwierig
ist. Eine Schreckschusspistole kann keine Projektile verschießen.
Als Munition dienen hier Platzpatronen oder Reizgaspatronen. Sehr beliebt
sind Schreckschusspistolen besonders zu Sylvester, da man mittels eines
Aufsatzes Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Munition verwenden kann.
So nun zum Einsatz als Verteidigungswaffe.
Man würde als Selbstverteidigung zu der Reizgasmunition greifen. Mit einem lauten Knall schießt das Gas aus dem Lauf der Gaswaffe. Die Reichweite variiert je nachdem wie lang der Lauf und die Wucht (Kaliber) ist, mit der die Pistole schießt. Verschossen werden CS, CN oder auch Pfeffer-Reizgaspatronen. Seit dem 1. April 2003 gibt es den sogenannten kleinen Waffenschein den man benötigt. Nur mit dem dürfen Sie eine Schreckschusswaffe mit sich führen und abfeuern. Komischer Weise ist man hier nicht ganz so streng, wie bei dem Pfefferspray. Denn in einer Notwehrsituation darf man damit zum Selbstschutz schießen. Aber auch hier kann die Verhältnismäßigkeit greifen. Soviel erst mal zur Waffe an sich.
Aber was taugt die Schreckschusswaffe
in einer Notfallsituation?
Sollte man sich dazu entschließen zu Selbstverteidigungszwecken eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen, sollte man auch keine Skrupel haben, sie zu benutzen. Sonst befindet sich ihre Waffe ganz schnell in den Händen des Angreifers. Ob die Schreckschusswaffe nun als Verteidigungswaffe eine gute Lösung ist, hängt von erwähnten Faktoren ab und den Vorlieben des Besitzers. Ein vertrauter Umgang mit der Waffe ist aber sicherlich von Vorteil. Alternativ gibt es noch Elektroschocker und die erwähnten Abwehrsprays (Pfefferspray, CS-Gasspray und CN-Gasspray).
Tags: Selbstverteidigung CS-Gasspray CN-Gasspray Pfefferspray Schreckschusswaffen |
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